Klassifizierung von Produkten
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten zur Durchführung geeigneter Studien auf und klassifizieren Ihre Produkte (Biozid-Produkte, Chemikalien, Kosmetika, Haushaltschemikalien u.a.) nach GHS und der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). Physikalische-chemische Eigenschaften und in-vitro-Studien, die lokale Wirkungen an Haut und Auge prüfen, sind bei Kosmetika oft ausreichend, um zu entscheiden, ob eine Klassifizierung erforderlich ist.
Bei manchen Produkten ist eine sorgfältige Zuordnung zu den anwendbaren Regelungen in der Europäischen Union erforderlich (Beispiele: Biozid-Produkte – Pflanzenschutzmittel – Dual use, oder Biozid-Produkte – Medizinprodukte – Arzneimittel – Kosmetika). Zu Abgrenzungsfragen können wir Sie beraten. Bei Bedarf erstellen wir Sicherheitsdatenblätter für Ihre Produkte.